Förderungen
Fördermöglichkeiten für die 24-Stunden-Pflege in der Steiermark
Die Entscheidung für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist oft der beste Weg, um pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. In der Steiermark gibt es verschiedene Förderungen und finanzielle Unterstützungen, die Familien bei den Kosten für die 24-Stunden-Pflege entlasten können. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Organisation der Betreuung, sondern auch bei der Beantragung von Fördermitteln, damit die Pflege für Sie leistbar bleibt.
So unterstützen wir Sie
Wir machen den Förderantrag für Sie einfach. Nutzen Sie die vielen Fördermöglichkeiten, die speziell in Graz und der Steiermark für pflegebedürftige Personen zur Verfügung stehen.
Kostenlose Beratung
Wir kennen die Gesetzeslage und informieren Sie über alle Fördermöglichkeiten.
Hilfe bei der Antragsstellung
Wir kümmern uns um alle notwendigen Dokumente und helfen bei der Zusammenstellung der Unterlagen.
Behörden
Wir haben den direkten Kontakt zu den Behörden.
Pflegekosten
Wir zeigen Ihnen alle Kosten der Betreuung auf und bieten Ihnen eine transparente Kalkulation der Pflegekosten.

Fördermodell für die 24-Stunden-Pflege
Um Familien bei den Kosten der 24-Stunden-Betreuung zu entlasten, hat das Sozialministeriumservice ein spezielles Fördermodell entwickelt.
Förderhöhe:
Liegt pro Monat je ein Werkvertrag mit zwei Betreuungskräften vor, kann die Förderung bis zu 800 € monatlich betragen. Voraussetzung ist, dass die Betreuung nach den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgt.
Qualifikation der Betreuungskräfte:
Seit 1. Jänner 2009 müssen Betreuungskräfte entweder:
- eine theoretische Ausbildung nachweisen, die im Wesentlichen der Heimhilfe-Ausbildung entspricht, oder
- seit mindestens 6 Monaten nachweislich den Förderwerber sachgerecht betreut haben, oder
- über eine fachspezifische Ermächtigung zu pflegerischen Tätigkeiten verfügen.
Weitere Voraussetzungen:
- Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz
- Monatliches Nettoeinkommen der pflegebedürftigen Person max. 2.500 € (ohne Anrechnung von Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfe)
- Erhöhung der Einkommensgrenze um 400 € pro unterhaltsberechtigten Angehörigen bzw. 600 € bei behinderten Angehörigen
- Keine Vermögensprüfung – die Förderung wird unabhängig vom Vermögen gewährt
Unser Service:
Damit Sie die Förderung in voller Höhe erhalten und keine Rückzahlungen riskieren, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Wir kennen uns im Arbeits- und Sozialrecht, der Gewerbeordnung, dem Hausbetreuungsgesetz sowie dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bestens aus – und sorgen dafür, dass Ihr Antrag korrekt und vollständig gestellt wird.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen zu helfen.